Wir stärken Ihre Gesundheit und schützen Sie vor Gefahren.
Als Betriebsärztin und Fachärztin für Arbeitsmedizin begleite ich Sie rechtssicher, gesund und präventiv durch die Arbeitswelt.
Sie sind als Arbeitgeber ethisch und gesellschaftlich für den Schutz Ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung und Prävention am Arbeitsplatz.
Arbeitsschutz ist für alle Betriebe ab einem Mitarbeiter vorgeschrieben.
Regelwerke sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) sowie das berufsgenossenschaftliche Regelwerk.
Die betriebsärztliche Tätigkeit basiert auf der Deutschen Gesetzlichen Unfallverhütungsvorschrift II (DGUVV II) und ist somit gesetzlich vorgeschrieben.
Leistungen
- Einstellungsuntersuchungen
- Ergonomie
- Reisemedizin
- Präventivmedizin
- Gesundheits-Check
- Manager-Check
- Arbeitsmedizinische Vorsorge (G2-G45)
- Bildschirmarbeitsplatz (G37)
- Lärm (G20)
- Biostoff (G42)
- Fahr- und Steuertätigkeit (G25)
- Verkehrsmedizin, FeV
- Atemschutz (G26.1,2,3)
- Mutterschutzuntersuchungen
- Jugendschutzuntersuchungen
- Schichtdienst
- Gefahrstoffe
- Auslandsaufenthalte
- Arbeiten mit Absturzgefahr (G41)
- Arbeiten in Hitze (G30)
- Arbeiten in Kälte (G21)
- Gelbfieberimpfstelle, alle Impfungen
- Wiedereingliederung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement